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Nach der „Verordnung zur Schaffung von barrierefreier Informationstechnik” müssen alle Internetseiten öffentlicher Einrichtungen und Institutionen in NRW seit dem 01. Januar 2009 die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen. Als Schule sind wir uns unserer Verantwortung und Pflicht bewusst, unseren Webauftritt auch Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Wir möchten um ihr Verständnis bitten, wenn unser Auftritt noch nicht zu 100% die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt. Wir werden uns dieser Thematik aber vorrangig widmen und die Seiten nach und nach barrierefrei gestalten.